Mag. Günter Holuschka

Rahmenbedingungen

Frequenz:

Die Stunden finden meist einmal in der Woche zum selben Termin statt. Die Dauer einer Einheit beträgt 50 Minuten. Bei Paar- oder Familienterminen können bei Bedarf auch Doppeleinheiten vereinbart werden.

Dauer:

Die Dauer einer Therapie hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. der Problematik, dem Therapieziel etc. Wichtig ist, dass das Ende gemeinsam beschlossen und besprochen wird und eine vereinbarte Abschlussphase sowie ein Abschlussgespräch stattfindet.

Verschwiegenheit:

Alles was in einer Psychotherapie gesagt bzw. getan wird bleibt streng vertraulich. Ich bin diesbezüglich, außer bei Selbst- oder Fremdgefährdung an absolute Verschwiegenheit gebunden (siehe §15 Psychotherapiegesetz).

Kooperationen:

Bei der Abklärung eines Problems oder Anliegens kann eine fachärztliche Konsultation (z.B. PsychiaterIn) oder das Aufsuchen eines /einer klinischen PsychologIn (z.B. für eine psychologische Diagnostik bei Kinder und Jugendlichen) notwendig sein.

Rückvergütung:

Über den vereinbarten und bezahlten Betrag erhalten Sie eine entsprechende Honorarnote.

Derzeit werden Ihnen von Ihrer Krankenkasse, nach erfolgreicher Antragsstellung (nur bei einer krankheitswertigen Diagnose nach ICD 10) € 28,- (ÖGK) bzw. € 40,- (BVAE) pro Sitzung Ihrer Kosten für die Psychotherapie zurückerstattet.

Terminabsage:

Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Ein nicht zeitgerecht abgesagter Termin muss bezahlt werden. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.

Kosten:

Eine Psychotherapie-Einheit a’ 50 Minuten kostet derzeit € 90.- (dies gilt auch für ein Erstgespräch). Eine Coaching oder Supervisions- Einheit a 50 Minuten kostet € 100.-

Eine Soziale Staffelung der Tarife ist möglich!

Sollten Sie dazu Fragen haben, beantworte ich diese jederzeit gerne!